Pinterest und das Urheberrecht

UrheberrechtSchneller Klick und große Wirkung.

Vom Bild zur Abmahnung in nur einem Schritt.

Ich fand die Diskussion unter einem Artikel in „Der Westen“ sehr schön. Sie zeigt, wie wenig man sich mit der eigentlichen Funktion eines sozialen Medium wie Pinterest befasst.
Betrachten wir das Problem einmal, es steckt in dieser Zeile des Quellcodes:

<link rel=“image_src“ href=“http://media-cdn.pinterest.com/upload/213850682275792220_fMppbjWI_c.jpg“/>

Der Zeile kann man entnehmen, dass das fragliche Bild in einem Ordner „upload“ unter einem langen Namen, der wahrscheinlich auch die User-ID enhält, als jpg-Datei zur Verfügung gestellt wird.

Dieses Bild aus meiner Website habe ich mit einem einzigen Klick über eine Upload-URL von Pinterest dort hoch geladen. Und zwar direkt von meiner Startseite.

Damit ist dieser Sachverhalt eigentlich völlig klar. Das ist der nach deutschem Recht zu wertende Urheberrechtsverstoß. Ich entnehme nämlich urheberrechtlich geschütztes Material und lade es für andere zur Ansicht hoch.

Wie sieht das nun mit Bildern aus, die ich direkt selbst bei Pinterest einstelle? Auch hier die entsprechende Zeile:

<link rel=“image_src“ href=“http://media-cdn.pinterest.com/upload/213850682275808127_HOGnXI3Z_c.jpg“/>

Also auch ein direkter Upload auf die Server von Pinterest. Nur diesmal direkt von meiner Festplatte.

Wie ist zu werten, wenn ich schon in Pinterest vorhandene Bilder per „Repin“-Funktion weiter verbreite?

Das weitere „Repin“ innerhalb Pinterest ist ja im Grunde nur noch das Weiterverbreiten des Links. Aber auch hier gilt es auf zu passen, denn im Grunde müsste ich vor dem Benutzen der Funktion recherchieren, ob der der vorhergehende Nutzer dazu das Recht hatte. Ein sehr mühseliges Unterfangen.

Einzig sinnvolles Fazit: Finger weg von Pinterest.